Zwei Wege sind möglich:
1) Zusatzqualifikation im Rahmen der Psychotherapeutenkammer Hessen:
Die Erlangung der Zusatzbezeichnung „Klinische Neuropsychologie“ schließt sich an die Approbation zum/zur PsychotherapeutIn bzw. Kinder- und JugendpsychotherapeutIn an. Bis Ende 2020 galt im Rahmen einer Übergangsregelung die Fachweiterbildung der Gesellschaft für Neuropsychologie als inhaltlich gleichwertig zur Weiterbildungsordnung Hessen und konnte von der Kammer anerkannt werden.
Für die Teilnahme an der Weiterbildung über den HWKN zum Klinischen Neuropsychologen muss eine entsprechende psychologische Fachkunde, z.B. durch ein Diplom- oder Masterstudium in Psychologie, nachgewiesen werden und eine Anstellung innerhalb der dem Verbund angehörigen Institutionen vorliegen.
2) Zusatzbezeichnung entsprechend der Gesellschaft für Neuropsychologie:
Auch hier ist die Voraussetzung ein Diplom im Psychologie oder ein gleichwertigen Abschluss.
Der/Die KandidatIn geht mit dem HWKN eine vertragliche Verpflichtung ein, die die monatliche Gebühr, Teilnahmebedingungen sowie entsprechende Unterstützungen durch den Arbeitgeber regelt.